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Rechtsgrundlagen

  • Die unabhängige Rechtskontrolle durch den Kontrollrat und die Prüfzuständigkeit der beiden Kontrollorgane ist im BND-Gesetz ab § 40 geregelt. 

  • Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundordnung und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Für den Kontrollrat ist insbesondere das Fernmeldegeheimnis gemäß Art. 10 GG relevant. 

  • Der MAD ist die Verfassungsschutzbehörde für die Bundeswehr. Gemäß § 8 Abs. 7 MAD-Gesetz genehmigt der Kontrollrat den Einsatz zusätzlicher nachrichtendienstlicher Mittel durch den MAD. 

  • Die Koalition hat vereinbart, das Recht der Nachrichtendienste des Bundes zu reformieren. Diese Bemühungen sind bereits weit vorangeschritten. Es liegt ein Referentenentwurf vor, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss. Für den Unabhängigen Kontrollrat bedeuten die Entwürfe eine erhebliche Ausweitung des Mandats. 

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