Kontrolllandschaft des Bundes
Neben dem Unabhängigen Kontrollrat kontrollieren noch weitere Stellen die Arbeit der Nachrichtendienste auf Bundesebene.
Am Beispiel des BND betrifft dies die nachfolgenden Stellen:
Parlamentarisches Kontrollgremium
Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes im Rahmen der Ausschussarbeit des Deutschen Bundestages. Neben dem BND unterliegen auch die weiteren Nachrichtendienste des Bundes, das BfV und der MAD, dieser parlamentarischen Kontrolle.
G10-Kommission
Die G10-Kommission entscheidet über die Zulässigkeit von Anträgen der Nachrichtendienste des Bundes zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 GG für deutsche Staatsangehörige oder sich in Deutschland aufhaltende Personen. Die G-10-Kommission ist ein unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ. Die Mitglieder der Kommission müssen keine Abgeordneten sein.
Vertrauensgremium
Das geheim tagende Vertrauensgremium beschließt im Zuge des jährlichen Haushaltsverfahrens die Wirtschaftspläne für die drei Nachrichtendienste des Bundes und kontrolliert den Umgang der Dienste mit den zur Verfügung gestellten Mitteln. Die Arbeit ist unabhängig von der des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Es bestehen jedoch wechselseitige Mitberatungs- und Teilnahmerechte.
Dienst- und Fachaufsicht
Die Nachrichtendienste des Bundes sind nachgeordnete Geschäftsbereiche oberster Bundesbehörden. Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt nachgeordnete Behörde. Die Abteilung 7 im Bundeskanzleramt übt die Dienst- und Fachaufsicht über den Auslandsnachrichtendienst aus. Das Bundeskanzleramt ist ferner für die Rechtssetzung und die Rahmenbedingungen des BND zuständig.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine unabhängige oberste Bundesbehörde. Als Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kontrolliert er auch die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den Nachrichtendiensten.
Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof ist ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle und prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit nachrichtendienstlicher Ausgaben.