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Kontrollgegenstand

Bundesnachrichtendienst

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst und sammelt Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. Er ist eine nachgeordnete Behörde des Bundeskanzleramtes. Der Unabhängige Kontrollrat ist zuständig für die Kontrolle der technischen Aufklärung des BND.

Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung und nimmt die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde für die Bundeswehr wahr. Der Unabhängige Kontrollrat überprüft die Rechtmäßigkeit von Dienstvorschriften für den Einsatz zusätzlicher nachrichtendienstlicher Mittel.

Bundesamt für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist der deutsche Inlandsnachrichtendienst und untersteht dem Bundesministerium des Innern. Der Unabhängige Kontrollrat ist aktuell nicht für die Rechtskontrolle des BfV zuständig. Er überprüft aber die Einhaltung der gesetzmäßigen Übermittlungsvorschriften des BND an das BfV.

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