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Bewerbungsverfahren

Um Ihnen einen Überblick über das Bewerbungsverfahren zu geben, haben wir für Sie die wichtigsten Schritte an dieser Stelle zusammengefasst.

Schritt 1: Job-Suche

Entdecken Sie die aktuellen Stellenausschreibungen unseres Hauses unter anderem auf den Portalen karriere.bund.de sowie interamt.de

Der Unabhängige Kontrollrat bietet unbefristete Stellen für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung an. Ausbildung, Praktika, Werkstudentenstellen, Ferienjobs, Referendarstellen und befristete Projektarbeit werden mit Rücksicht auf die hohen fachlichen und sicherheitlichen Anforderungen nicht angeboten.

Schritt 2: Online-Bewerbung

Falls Sie sich für eine der ausgeschriebenen Stellen interessieren, reichen Sie eine Bewerbung über das Bewerbungsportal des Bundesverwaltungsamtes ein. Zur Chancengleichheit berücksichtigt der Kontrollrat Bewerbungen nur innerhalb der öffentlichen Ausschreibungen. Einen entsprechenden Link finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung. Für die Einreichung Ihrer Bewerbung ist die Registrierung im Portal notwendig.

Der Kontrollrat benötigt für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung regelmäßig folgende Unterlagen: 

  • Anschreiben

  • Lebenslauf

  • Abschluss- und Arbeitszeugnisse 

  • Dienstliche Beurteilungen 

  • Gegebenenfalls einen Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Nachdem Sie die Bewerbung abgesandt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nur Online-Bewerbungen über das Portal berücksichtigt werden können. So ist sichergestellt, dass alle Bewerbungen chancengleich und zügig geprüft werden und eine zeitnahe Rückmeldung erfolgt. Sollten Sie technische Probleme bei der Onlinebewerbung haben, steht Ihnen das Team des Bundesverwaltungsamtes gern für Fragen zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Ausschreibung.

Selbstverständlich werden Ihre Daten streng vertraulich behandelt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Portal.

Schritt 3: Bewerbungsunterlagen

Das Bundesverwaltungsamt und der Kontrollrat prüfen alle eingegangenen Bewerbungsunterlagen sorgfältig und stellen zunächst fest, welche Kandidatinnen und Kandidaten alle ausgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Dies kann abhängig von den Anforderungen, der Bewerberzahl und der Vollständigkeit der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen. Erfahrungsgemäß dauert dies zwei bis vier Wochen.

Falls Ihre Bewerbungsunterlagen das Anforderungsprofil voll erfüllen, kommen Sie für das mündliche Auswahlverfahren in Betracht. Je nachdem, wie viele Stellen mit der Ausschreibung besetzt werden sollen und wie viele Bewerberinnen und Bewerber dafür in Frage kommen, lädt das Bundesverwaltungsamt einen engeren Kreis zum mündlichen Auswahlgespräch beim Kontrollrat ein.

Schritt 4: Kennenlernen

In dem Einzelgespräch möchte Sie der Kontrollrat persönlich kennenlernen und sich als Arbeitgeber selbst vorstellen. Das Gespräch dauert in der Regel etwa eine Stunde und findet in Präsenz am Dienstsitz in Berlin-Moabit statt. In einzelnen Verfahren sind praxisbezogene Tests oder Aufgaben in den Prozess eingebunden. Es nehmen regelmäßig Vertreter des Personalbereichs, des jeweiligen Fachbereichs, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Personalratsvertretung teil.

Schritt 5: Rückmeldung

Sobald mit allen Bewerberinnen und Bewerbern des engeren Kreises gesprochen wurde und nach Votum der Gleichstellungsbeauftragten und Beteiligung des Personalrats, ruft Sie der Personalbereich persönlich an, um das Weitere bis zu Ihrem Arbeitsbeginn zu besprechen.

Falls Ihre Bewerbung nicht zu der ausgeschriebenen Stelle passt oder Sie in der Ausschreibung nicht die oder der bestgeeignete Kandidatin oder Kandidat sind, benachrichtigt sie das Bundesverwaltungsamt schnellstmöglich. Bewerbungen auf andere ausgeschriebene Stellen bleiben ausdrücklich erwünscht.

Schritt 6: Personalakte

Bevor Sie hier im Unabhängigen Kontrollrat eingestellt werden können, sind noch Formalien zu klären.

Sollten Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist Ihre Personalakte auf Hinderungsgründe durchzusehen. Der Einsichtnahme durch den Kontrollrat müssen Sie vorab zustimmen. So ist gewährleistet, dass Ihre aktuelle Beschäftigungsstelle niemals ohne Ihr Wissen und Ihr Zutun von der Bewerbung beim Kontrollrat erfährt.

Schritt 7: Sicherheitsüberprüfung

Weiterhin verlangt § 53 BND-Gesetz, dass alle Beschäftigten des Unabhängigen Kontrollrates an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen mitwirken. Was es damit auf sich hat, können Sie im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) nachvollziehen. Vor dem Beginn werden Sie gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Auf dessen Basis erfolgt eine Überprüfung durch das BfV. Diese dauert zwischen sechs und etwa 15 Monaten. Die Dauer hängt nicht zuletzt von ihren persönlichen Lebensumständen, zum Beispiel Auslandsreisen und -kontakten, ab. Von den Details der Überprüfung erhält der Personalbereich zu keiner Zeit Kenntnis. Sobald die Überprüfung positiv abgeschlossen ist, kann gemeinsam das Datum des Arbeitsbeginns abgesprochen werden.

Unabhängig von der Dauer der Sicherheitsüberprüfung behält eine Einstellungszusage ihre Gültigkeit. Bitte gedulden Sie sich solange und geben ihrem Ansprechpartner beim Unabhängigen Kontrollrat gleich Bescheid, falls sich bei Ihnen eine Änderung ergibt, Fragen oder Zweifel entstehen.

Selbstverständlich steht der Personalbereich im Unabhängigen Kontrollrat für sämtliche Rückfragen gern zur Verfügung. 

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