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Administratives Kontrollorgan

Das administrative Kontrollorgan wird von einem Leiter mit der Befähigung zum Richteramt und dessen ständigem Vertreter geführt. Es setzt sich aus einem Stab und zwei Referaten zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über juristische, technische, nachrichtendienstliche oder länderspezifische Expertise.

Was macht das administrative Kontrollorgan?

Dem administrativen Kontrollorgan obliegt die Rechtskontrolle, sobald die technische Maßnahme beim BND läuft oder bereits beendet ist. Die Stichproben- und Strukturkontrollen sichern ab, dass der BND seine technischen Maßnahmen rechtmäßig durchführt und hierbei die Beschlüsse des gerichtsähnlichen Kontrollorgans beachtet. 

Das gerichtsähnliche Kontrollorgan legt für das administrative Kontrollorgan ein Prüfprogramm fest. Hieraus resultieren eine Prüfplanung und Prüfungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem gerichtsähnlichen Kontrollorgan zur Verfügung gestellt und gemeinsam erörtert.

Die Zuständigkeiten der beiden Kontrollorgane sind komplementär ausgestaltet. Das administrative Kontrollorgan ergänzt im Bereich der technischen Aufklärung die Rechtskontrolle des gerichtsähnlichen Kontrollorgans. 

Ablauf der administrativen Rechtskontrolle

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