Auftrag
Der Unabhängige Kontrollrat ist für die Rechtskontrolle der technischen Maßnahmen des BND zuständig. Zusätzlich überprüft er die Rechtmäßigkeit von Dienstvorschriften für den Einsatz weiterer nachrichtendienstlicher Mittel beim Militärischen Abschirmdienst (MAD).
Am Beispiel des BND verteilt sich die Rechtskontrolle wie folgt:
Das gerichtsähnliche Kontrollorgan prüft jede durch den BND geplante Maßnahme vorab auf Rechtmäßigkeit.
Das administrative Kontrollorgan prüft die Umsetzung der Beschlüsse des gerichtsähnlichen Kontrollorgans sowie die Umsetzung der technischen Maßnahmen in den Systemen des BND.
Maßstab für die Rechtskontrolle ist das BND-Gesetz. Der Kontrollrat überprüft konkret die durch den BND mit technischen Mitteln selbst erhobene Daten aus Signal Intelligence (SIGINT) und aus Cyber Network Exploitation (CNE) Zudem werden Übermittlungen von mit technischen Mitteln erhobenen Daten und Kooperationen des BND mit anderen Nachrichtendiensten im Bereich der technischen Aufklärung geprüft.

Kontrollorgane

Sechs Richterinnen und Richter
Senat mit zwei Kammern
Vorabkontrolle der Rechtmäßigkeit

Leiter und ständiger Vertreter
Stab und zwei Referate
Stichproben- und Strukturkontrollen