Zum Inhalt springen

Entstehung

Nach den Snowden-Enthüllungen geriet die Arbeit der Nachrichtendienste weltweit in die Kritik. In Deutschland waren intensive Debatten über Transparenz, Grundrechtsschutz und umfassende technische Überwachungsmaßnahmen die Folge.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Mai 2020, dass das sogenannte Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG auch für Ausländerinnen und Ausländer im Ausland gelte. Das BND-Gesetz wurde daraufhin angepasst. Um den Grundrechtsschutz der Betroffenen zu gewährleisten, wurde eine vollständig unabhängige Kontrollinstanz mit umfassenden Befugnissen geschaffen. Die Rechtsgrundlage des Unabhängigen Kontrollrates findet sich aktuell im BND-Gesetz.

Seit 2022 überwacht der Kontrollrat als oberste Bundesbehörde die technische Aufklärung des BND und erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Cookies