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Umfangreiche Kontrollbefugnisse

Zur Durchführung seiner Kontrollen stehen dem Unabhängigen Kontrollrat weitgehende Befugnisse zu. So kann er vom Bundesnachrichtendienst verlangen, Akten, andere Schriftstücke oder in Dateien gespeicherte Daten vorzulegen. Der Unabhängige Kontrollrat hat jederzeit Zutritt zu sämtlichen Dienststellen. Ihm ist Zugang zu den informationstechnischen Systemen des Bundesnachrichtendienstes zu gewähren. Schließlich kann der Unabhängige Kontrollrat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes befragen oder schriftliche Auskünfte von ihnen einholen. Werden im Rahmen der administrativen Rechtskontrolle Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann eine Beanstandung ausgesprochen werden. Wird dieser nicht innerhalb einer hierfür gesetzten Frist abgeholfen, kann die Beanstandung an das Bundeskanzleramt gerichtet und schließlich dem gerichtsähnlichen Kontrollorgan vorgelegt werden. Dieses entscheidet abschließend.

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