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Interview mit Präsident Hoch

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) hat ein Interview mit dem Präsidenten des Unabhängigen Kontrollrates, Josef Hoch, veröffentlicht.

Wichtige Informationen zum geplanten UKRat-Gesetz

Mitglieder des Unabhängigen Kontrollrates haben einen Diskussionsentwurf für das geplante Gesetz über den Unabhängigen Kontrollrat veröffentlicht.


Was ist der Unabhängige Kontrollrat?

Der Unabhängige Kontrollrat ist eine oberste Bundesbehörde, die zum 1. Januar 2022 ihren Dienstbetrieb aufgenommen hat. Ihre Errichtung geht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 zurück (BVerfGE 154, 152). Darin hat das Gericht unter anderem festgestellt, dass sich der Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes auch auf Ausländer im Ausland erstreckt. Das Gericht hat zudem strenge Maßstäbe für die Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) gesetzt.

Infolgedessen hat der Gesetzgeber das BND-Gesetz reformiert und den Unabhängigen Kontrollrat als neue oberste Bundesbehörde etabliert. Ihr obliegt die umfassende Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Die Kontrolle umfasst auch Übermittlungen und Kooperationen mit inländischen und ausländischen Stellen.

Aufgabenteilung im Unabhängigen Kontrollrat

Im Unabhängigen Kontrollrat sind das gerichtsähnliche Kontrollorgan und das administrative Kontrollorgan mit der Rechtskontrolle befasst. Während das gerichtsähnliche Kontrollorgan vor allem im Vorfeld der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes tätig wird, ist das administrative Kontrollorgan mit der nachträglichen Überprüfung von Sachverhalten befasst. Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben soll durch das komplementäre Zusammenwirken beider Organe der gesamte Bereich der technischen Aufklärung des BND einer umfassenden Rechtskontrolle unterzogen werden.

Das Nähere ergibt sich aus der Geschäfts- und Verfahrensordnung. Beide Dokumente sind im Bundesanzeiger veröffentlicht (Bekanntmachung der Geschäftsordnung vom 13. Dezember 2021, veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 27.12.2021 B4; Bekanntmachung der Verfahrensordnung vom 7. März 2023, veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 03.04.2023 B3).

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