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Gerichtsähnliche Rechtskontrolle

Der Unabhängige Kontrollrat ist kein Gericht. Er übt seine Rechtskontrolle aber unter anderem durch ein gerichtsähnliches Kontrollorgan aus. Dieses hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der technischen Fernmeldeaufklärung – insbesondere im Vorhinein – zu überprüfen (vgl. hierzu näher § 42 des BND-Gesetzes). Das gerichtsähnliche Kontrollorgan besteht aus sechs Mitgliedern, die jeweils für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden. Diese müssen über langjährige Erfahrung als Richterinnen oder Richter am Bundesgerichtshof oder am Bundesverwaltungsgericht verfügen. Sie werden durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages gewählt, durch den Bundespräsidenten ernannt und durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages vereidigt. Die für die Richterinnen und Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes geltenden Vorschriften über die richterliche Unabhängigkeit finden für sie entsprechende Anwendung.

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