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Berichte des Unabhängigen Kontrollrates

Der Unabhängige Kontrollrat berichtet dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages im Abstand von höchstens sechs Monaten über seine Tätigkeiten. Zudem berichtet er dem Parlamentarischen Kontrollgremium in öffentlicher und abstrakter Form über Beanstandungen, über die das gerichtsähnliche Kontrollorgan entschieden hat. Dieser Bericht wird anschließend an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.

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