Administrative Rechtskontrolle
Neben dem gerichtsähnlichen Kontrollorgan verfügt der Unabhängige Kontrollrat über ein administratives Kontrollorgan. Dieses ist für die Rechtskontrolle sämtlicher Bereiche der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes zuständig – sofern diese nicht der Rechtskontrolle durch das gerichtsähnliche Kontrollorgan unterliegen. So kann das administrative Kontrollorgan zum Beispiel die Rechtmäßigkeit der IT-Strukturen und Dateien oder eingesetzte Filtersysteme überprüfen. Auch das Überprüfen der Umsetzung von Anordnungen, die zuvor durch das gerichtsähnliche Kontrollorgan bestätigt wurden, fällt in seinen Aufgabenbereich.